Allgemeine Vermietbedingungen
Fassung 0.2 · Stand: 16. August 2026 · Entwurf
Entwurf – vor Veröffentlichung rechtlich prüfen und freigeben. Diese Seite ist eine strukturierte Vorbereitung, keine Rechtsberatung und keine wirksam einbezogene Vertragsgrundlage. Sie darf beim Deployment nicht als finale Fassung veröffentlicht werden. Alle mit „Offen“ gekennzeichneten Stellen sind bewusst leer gelassen und nicht mit Werten gefüllt. Maßgeblich ist bis auf Weiteres ausschließlich der individuell geschlossene Kfz-Mietvertrag.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen MAE Track Days, Inhaber Alexander Eitner, Gartenstraße 89, 10115 Berlin, nachfolgend „Vermieter“, und dem Kunden, nachfolgend „Mieter“, über die Vermietung der Fahrzeuge des Vermieters sowie über damit verbundene Leistungen.
| Fahrzeug | Kennzeichen | Vorgesehene Nutzung |
|---|---|---|
| Porsche 911 GT3 RS | B-HE 5983 | Straße; Rennstrecke nur nach gesonderter schriftlicher Freigabe |
| Porsche 911 Turbo S Cabriolet | B-ME 8617 | Straße |
Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Vertragsabschluss und Reservierung
Die Darstellung der Fahrzeuge, Leistungen und Preise auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
Mit dem Absenden einer Mietanfrage kommt kein Mietvertrag und keine Reservierung zustande. Der Vermieter prüft Verfügbarkeit, Einsatzzweck und Mietvoraussetzungen und übermittelt anschließend ein individuelles Angebot in Textform. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Mieter dieses Angebot in Textform annimmt oder beide Parteien den Kfz-Mietvertrag unterzeichnen.
Der Vermieter ist zum Vertragsschluss nicht verpflichtet und kann eine Anfrage ohne Angabe von Gründen ablehnen.
[DATENLÜCKE] Offen: Ab wann gilt ein Termin als verbindlich reserviert, und wovon hängt das ab (Angebotsannahme, Anzahlung, Kautionseingang)?
3. Mietpreis und Zahlungszeitpunkt
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Auf der Website werden keine festen Mietpreise ausgewiesen. Der Preis wird individuell nach Fahrzeug, Termin, Mietdauer, Kilometerumfang, Einsatzzweck, Fahrerprofil und gewünschter Logistik kalkuliert und im Angebot ausgewiesen.
[DATENLÜCKE] Offen: Zahlungszeitpunkt und Zahlungswege verbindlich festlegen (Vorkasse, Zahlung bei Übergabe, Anzahlungsquote, zulässige Zahlungsmittel).
4. Kaution
Vor der Übergabe ist eine Kaution zu hinterlegen. Sie ist eine rückzahlbare Sicherheitsleistung und kein umsatzsteuerbares Entgelt. Höhe und Form ergeben sich aus dem Angebot und dem Kfz-Mietvertrag.
[DATENLÜCKE] Offen: Kautionshöhe je Fahrzeug, Form der Kaution, Rückzahlungsfrist und Verrechnungsvoraussetzungen. Bei abweichender Kaution für den Streckeneinsatz gesondert regeln.
5. Selbstbeteiligung
Für Schäden am Mietfahrzeug trägt der Mieter eine Selbstbeteiligung je Schadenfall. Höhe und Umfang ergeben sich aus dem Angebot und dem Kfz-Mietvertrag.
[DATENLÜCKE] Offen: Selbstbeteiligung Vollkasko, Selbstbeteiligung Teilkasko, abweichende Selbstbeteiligung beim Streckeneinsatz, mögliche Reduzierung gegen Aufpreis. Werte erst nach Abstimmung mit dem Versicherer eintragen.
6. Mindestalter und Führerscheinbesitz
Der Mieter und jeder weitere Fahrer müssen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und diese zusammen mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass im Original bei der Übergabe vorlegen.
[DATENLÜCKE] Offen: Mindestalter und Mindestdauer des Führerscheinbesitzes verbindlich festlegen. Zusätzlich klären, ob eine Abfrage des Fahreignungsregisters oder eine Bonitätsprüfung erfolgen soll, da dies datenschutzrechtlich beschrieben werden muss.
7. Berechtigte Fahrer
Das Fahrzeug darf ausschließlich von den im Kfz-Mietvertrag namentlich eingetragenen Fahrern geführt werden. Die Überlassung an Dritte, auch kurzzeitig und unentgeltlich, sowie jede Weitervermietung sind untersagt. Zusatzfahrer sind vor Mietbeginn zu benennen und einzutragen.
[DATENLÜCKE] Offen: Gebühr für Zusatzfahrer, sofern eine erhoben werden soll.
8. Freikilometer und Mehrkilometer
Das Kilometerpaket wird im Angebot und im Kfz-Mietvertrag festgelegt. Die Abrechnung erfolgt nach Rückgabe anhand des im Übergabeprotokoll festgehaltenen Kilometerstands.
[DATENLÜCKE] Offen: Inklusivkilometer je Mietdauer und Preis je Mehrkilometer verbindlich festlegen. Bis zur Freigabe werden auf der Website keine Werte genannt.
9. Erlaubte Nutzung
Das Fahrzeug ist schonend, technisch sachgerecht und unter Beachtung aller Vorschriften zu behandeln. Untersagt sind insbesondere:
- Fahrschulübungen und Fahrsicherheitstrainings ohne vorherige Zustimmung
- Schleppen und Abschleppen anderer Fahrzeuge
- Transport gefährlicher Güter
- gewerbliche Personenbeförderung und gewerbliche Transporte
- Nutzung zu Testzwecken oder für Vermessungen
- Führen des Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten
- jede Nutzung zu einem rechtswidrigen Zweck
- technische Veränderungen am Fahrzeug jeder Art
Rauchen ist im Fahrzeug untersagt. Die Mitnahme von Tieren bedarf der vorherigen Zustimmung.
[DATENLÜCKE] Offen: Für welche Einsatzarten je Fahrzeug besteht Versicherungsschutz? Zu klären sind insbesondere Hochzeit und Event mit Fahrbetrieb, bewegte Foto- und Filmproduktion, Werbeproduktion, Präsentation ohne Fahrbetrieb, Lieferung und Abholung durch den Vermieter sowie das Stellen eines Fahrers. Bis zur schriftlichen Bestätigung wird jede Einsatzart einzeln geprüft und das Ergebnis im Angebot festgehalten. Die Frageliste dazu liegt unter 03 Legal.
9.1 Einsatz auf Rennstrecken
Der Einsatz auf einer Rennstrecke oder einem abgesperrten Gelände ist nur zulässig, wenn der Vermieter ihn zuvor ausdrücklich in Textform freigegeben hat. Die Freigabe erfolgt für einen bestimmten Termin, eine bestimmte Strecke und namentlich benannte Fahrer. Sie ist ausschließlich für den Porsche 911 GT3 RS möglich.
Zeitmessung, Wettbewerbe und jede Veranstaltung, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, sind ausgeschlossen. Zulässig sind ausschließlich freie Fahrten ohne Wertungscharakter.
[DATENLÜCKE] Offen und vorrangig zu klären: Umfang des Versicherungsschutzes bei Fahrten auf abgesperrten Strecken. Ohne belastbare Aussage des Versicherers darf keine Freigabe erteilt werden.
10. Auslandsfahrten
Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform.
[DATENLÜCKE] Offen: Zulässige Länder, etwaige Zuschläge und Umfang des Versicherungsschutzes im Ausland festlegen.
11. Unfall- und Schadenmeldung
Bei jedem Unfall, Schaden, Brand, Diebstahl oder Wildschaden ist unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen, Anzeige zu erstatten und der Vermieter telefonisch zu informieren. Auf eine polizeiliche Aufnahme darf auch bei geringfügigen Schäden nicht verzichtet werden.
Der Mieter darf kein Schuldanerkenntnis abgeben und keine Ansprüche anerkennen. Er hat ein vollständiges Unfallprotokoll mit Skizze, Fotos und Polizeibericht zu erstellen und dem Vermieter unverzüglich zu übergeben. Verletzt der Mieter diese Pflichten, haftet er für den daraus entstehenden Mehrschaden.
12. Reifen, Bremsen und außergewöhnlicher Verschleiß
Normaler Verschleiß ist mit dem Mietpreis abgegolten. Verschleiß, der über das bei bestimmungsgemäßer Straßennutzung übliche Maß hinausgeht, trägt der Mieter. Das betrifft insbesondere Reifen, Bremsscheiben und Bremsbeläge.
[DATENLÜCKE] Offen: Abgrenzung und Abrechnung festlegen, insbesondere für den Streckeneinsatz. Zu klären ist, ob nach tatsächlichem Verbrauch, nach Restmaterialstärke oder pauschal abgerechnet wird.
13. Tankregelung
Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben. Zu verwenden ist ausschließlich Super Plus. Bei geringerem Tankstand wird die fehlende Kraftstoffmenge zum Marktpreis zuzüglich einer Servicepauschale berechnet. Bei Falschbetankung trägt der Mieter sämtliche Folgekosten.
[DATENLÜCKE] Offen: Höhe der Servicepauschale.
14. Übergabe und Rückgabe
Übergabe und Rückgabe erfolgen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit. Rückgabeort ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, Gartenstraße 89, 10115 Berlin. Lieferung und Abholung sind nach individueller Vereinbarung möglich.
Über den Zustand des Fahrzeugs wird bei Übergabe und Rückgabe ein gemeinsames Protokoll mit Kilometerstand, Tankstand und Schadensskizze erstellt und fotografisch dokumentiert. Schäden, die innerhalb von 24 Stunden nach Rückgabe festgestellt werden und nicht im Protokoll vermerkt sind, gelten als während der Mietzeit entstanden, sofern der Vermieter dies glaubhaft machen kann.
[DATENLÜCKE] Offen: Reinigungspauschale bei übermäßiger Verschmutzung.
15. Verspätung
Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform. Bei verspäteter Rückgabe wird je angefangenem Tag eine Nutzungsentschädigung in Höhe des Tagesmietpreises fällig. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
[DATENLÜCKE] Offen: Karenzzeit und stundenweise Abrechnung, falls gewünscht.
16. Stornierung und No-Show
Der Mieter kann bis zum Mietbeginn in Textform zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim Vermieter.
Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn das Fahrzeug ohne sein Verschulden nicht zur Verfügung steht, insbesondere nach einem Schadensfall oder bei technischem Defekt. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich vollständig erstattet. Da der Vermieter nur zwei Fahrzeuge unterhält, kommt ein Ersatzfahrzeug regelmäßig nicht in Betracht.
[DATENLÜCKE] Offen: Stornostaffel in drei Stufen sowie Regelung für Nichtantritt (No-Show). Ohne diese Werte ist der Abschnitt nicht anwendbar.
17. GPS und Fahrzeugdaten
[DATENLÜCKE] Offen: Es ist verbindlich zu klären und hier zu beschreiben, ob im Fahrzeug ein Ortungssystem, ein Telematiksystem oder eine Fahrzeugkamera zum Einsatz kommt und ob herstellerseitige Fahrzeugdaten ausgelesen werden. Falls ja, gehören Zweck, Rechtsgrundlage, Umfang und Speicherdauer sowohl hierher als auch in die Datenschutzerklärung.
18. Datenschutz
Die Verarbeitung der im Rahmen der Anfrage und des Mietvertrages erhobenen Daten ist in der Datenschutzerklärung beschrieben. Sie enthält auch die Angaben zu Empfängern, Speicherdauer und den Rechten der betroffenen Personen.
19. Haftung und Versicherungsumfang
Die Fahrzeuge sind haftpflicht- und vollkaskoversichert. Der Umfang ergibt sich aus dem Kfz-Mietvertrag.
Der Mieter haftet für alle über normalen Verschleiß hinausgehenden Schäden sowie für Drittschäden, soweit diese nicht durch die Kfz-Versicherung gedeckt sind. Die Selbstbeteiligung bleibt in jedem Fall bei ihm.
Der Versicherungsschutz entfällt insbesondere bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, bei Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, bei Überlassung an nicht eingetragene Fahrer, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens, bei Unfallflucht sowie bei Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. In diesen Fällen haftet der Mieter unbeschränkt für den gesamten Schaden einschließlich Wertminderung, Abschleppkosten, Sachverständigenkosten und Nutzungsausfall.
Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus der Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
[DATENLÜCKE] Offen: Versicherer, Deckungssummen, Deckungsumfang und Ausschlüsse aus der Police übernehmen. Vorrangig zu klären ist der Versicherungsschutz bei Fahrten auf abgesperrten Strecken.
20. Verkehrsverstöße
Bußgelder, Verwarnungsgelder, Gebühren und sonstige Kosten aus Verkehrsverstößen während der Mietzeit trägt der Mieter.
[DATENLÜCKE] Offen: Bearbeitungspauschale je behördlichem Vorgang.
21. Vorzeitige Beendigung
Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen und das Fahrzeug herausverlangen, wenn der Mieter schwerwiegend gegen diese Bedingungen verstößt, insbesondere bei Überlassung an Dritte, bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder bei ungenehmigtem Einsatz auf einer Rennstrecke. Der Mietpreis bleibt in diesem Fall in voller Höhe geschuldet.
22. Widerrufsrecht
[DATENLÜCKE] Offen, anwaltlich zu klären. Bei Verträgen über die Vermietung von Kraftfahrzeugen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum besteht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB in der Regel kein Widerrufsrecht für Verbraucher. Trifft das zu, gehört hier der entsprechende Hinweis hin, andernfalls eine vollständige Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular.
23. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Verbraucher können auch an ihrem Wohnsitz klagen.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Bei Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und dem individuell geschlossenen Kfz-Mietvertrag geht der Kfz-Mietvertrag vor.